Rechtsprechung
ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Falle einer Umschulung
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
- LAG Köln - 3 Sa 429/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Zwar ist die Kündigung mit der notwendigen Auslauffrist erklärt worden, die der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entspricht (vgl. dazu BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 -).Auch kann zu Gunsten der Beklagten unterstellt werden, dass der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung korrekt nach den für ordentliche Kündigungen gemäß § 102 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 2 BetrVG geltenden Grundsätzen angehört worden ist und dass die bei einem "Dauertatbestand" stets von Neuem beginnende (vgl. BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 -) Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt worden ist.
Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 372/13 - 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 -).
Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" (BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 -).
Das gilt besonders deshalb, weil die Darlegung der Kündigungsgründe umso detaillierter sein muss, je näher die fragliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss heranrückt (BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 -).
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" (BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 -).Das gilt besonders deshalb, weil die Darlegung der Kündigungsgründe umso detaillierter sein muss, je näher die fragliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss heranrückt (BAG Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 - Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 -).
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 -).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG Urteil vom 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 -). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Die Pflicht der Beklagten, den Kläger weiter zu beschäftigen folgt sowohl aus § 102 Abs. 5 BetrVG als auch aus den Erwägungen des Großen Senats des BAG (GS 1/84), nach denen im Falle des Obsiegens mit einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers, das Trennungsinteresse der Arbeitgeberin überwiegt. - BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf …
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Es geht allein um die Verhinderung von Missbrauch (BAG Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 -). - BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 23.01.2014 - 2 AZR 372/13 - 20.06.2013 - 2 AZR 379/12 -). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
Auszug aus ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Ein solcher Missbrauch kann vorliegen, wenn das Konzept des Arbeitgebers alleine darauf abzielt, den Arbeitnehmer "loszuwerden" und dies mit einer unternehmerischen Entscheidung zu begründen (vgl. BAG Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 -).